Beschreibung
- Verkehrszeichen 260 Verbot für Kraftfahrzeuge
- Variante gemäß Konfiguration – Beachten Sie hierzu auch unser Infoblatt
- Material: Aluminium
- StVO-Verkehrsschild nach RAL & CE – Gütezeichen
- Hergestellt in Deutschland
- Einseitig – Rückseite grau lackiert – RAL 7043
- Größe 3 (z. B. für Autobahn) auf Anfrage erhältlich
Viele Verkehrszeichen in der Variante Größe 2 | RA2 Folie | 2mm Stärke ab Lager lieferbar
Das Schild bedeutet:
Bei den Verkehrsschildern „Verbot für Kraftfahrzeuge“ herrscht viel Unklarheit darüber, wie man sich richtig verhält. Mit welchen Fahrzeugen darf man passieren? Welche Möglichkeiten haben Anlieger. Wie ist es mit Parken?
Laut StVO bedeutet das Schild 260 „Verbot für mehrspurige Kraftfahrzeuge, Krafträder (auch mit Beiwagen), Kleinkrafträder und Mofas.
Daraus geht klar hervor, dass mit den genannten Fahrzeugen die Straße nicht befahren werden darf. Ein explizites Parkverbot gibt das Schild nicht vor, leitet sich aber daraus ab. Schließlich muss man die Straße erst befahren, bevor man dort parken kann.
Ausnahmen vom Verbot können durch Zusatzzeichen geregelt werden. Das Verkehrszeichen 260 befindet sich in Straßen mit Baustellen bzw. verengten Fahrbahnen. Auch um Straßen vom Durchgangsverkehr zu befreien, werden solche Verbotsschilder aufgestellt. Damit Bewohner und Anlieger zu den Häusern kommen, wird das Zusatzeichen „Anlieger frei“ angebracht. Diese dürfen dann passieren und parken, insofern kein Parkverbot durch Verkehrszeichen 283 oder 286 ausgewiesen ist.
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