Beschreibung
- Verkehrszeichen 257-57 Verbot für Lastkraftwagen mit Anhänger
- Variante gemäß Konfiguration – Beachten Sie hierzu auch unser Infoblatt
- Material: Aluminium
- StVO-Verkehrsschild nach RAL & CE – Gütezeichen
- Hergestellt in Deutschland
- Einseitig – Rückseite grau lackiert – RAL 7043
- Größe 3 (z. B. für Autobahn) auf Anfrage erhältlich
Viele Verkehrszeichen in der Variante Größe 2 | RA2 Folie | 2mm Stärke ab Lager lieferbar
Das Schild bedeutet:
Das Verkehrszeichen 257-57 „Verbot für Lastkraftwagen mit Anhänger“ ist ein rundes Verbotsschild (Ronde) mit rotem Rand. Auf weißem Grund zeigt es das Sinnbild eines schwarzen LKW mit Anhänger. Bedeutung: In mit VZ 257-57 beschilderten Bereichen ist Lastkraftwagen (LKW) mit Anhänger die Verkehrsteilnahme untersagt.
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