Beschreibung

  • Verkehrszeichen 257-57 Verbot für Lastkraftwagen mit Anhänger
  • Variante gemäß Konfiguration – Beachten Sie hierzu auch unser Infoblatt
  • Material: Aluminium
  • StVO-Verkehrsschild nach RAL & CE – Gütezeichen
  • Hergestellt in Deutschland
  • Einseitig – Rückseite grau lackiert – RAL 7043
  • Größe 3 (z. B. für Autobahn) auf Anfrage erhältlich

Viele Verkehrszeichen in der Variante Größe 2 | RA2 Folie | 2mm Stärke ab Lager lieferbar

Das Schild bedeutet:

Das Verkehrszeichen 257-57 „Verbot für Lastkraftwagen mit Anhänger“ ist ein rundes Verbotsschild (Ronde) mit rotem Rand. Auf weißem Grund zeigt es das Sinnbild eines schwarzen LKW mit Anhänger. Bedeutung: In mit VZ 257-57 beschilderten Bereichen ist Lastkraftwagen (LKW) mit Anhänger die Verkehrsteilnahme untersagt.

 

 

Zusätzliche Informationen

Gewicht n. v.

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Verbot für Lastkraftwagen mit Anhänger“

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Verkehrszeichen 257-57
Verbot für Lastkraftwagen mit Anhänger

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Viele Verkehrszeichen in der Variante Größe 2 | RA2 Folie | 2mm Stärke ab Lager lieferbar
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