- Verkehrszeichen 257-56 Verbot für Personenkraftwagen mit Anhänger
- Variante gemäß Konfiguration – Beachten Sie hierzu auch unser Infoblatt
- Material: Aluminium
- StVO-Verkehrsschild nach RAL & CE – Gütezeichen
- Hergestellt in Deutschland
- Einseitig – Rückseite grau lackiert – RAL 7043
- Größe 3 (z. B. für Autobahn) auf Anfrage erhältlich
Viele Verkehrszeichen in der Variante Größe 2 | RA2 Folie | 2mm Stärke ab Lager lieferbar
Das Schild bedeutet:
Das Verkehrszeichen VZ257-56 „Verbot für Personenkraftwagen mit Anhänger“ bietet eine klare und unmissverständliche Kommunikation im Straßenverkehr. Es signalisiert Fahrern von PKWs mit Anhänger, dass die Durchfahrt an dieser Stelle nicht erlaubt ist.
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