- Verkehrszeichen 257-52 Verbot für Gespannfuhrwerke
- Variante gemäß Konfiguration – Beachten Sie hierzu auch unser Infoblatt
- Material: Aluminium
- StVO-Verkehrsschild nach RAL & CE – Gütezeichen
- Hergestellt in Deutschland
- Einseitig – Rückseite grau lackiert – RAL 7043
- Größe 3 (z. B. für Autobahn) auf Anfrage erhältlich
Viele Verkehrszeichen in der Variante Größe 2 | RA2 Folie | 2mm Stärke ab Lager lieferbar
Das Schild bedeutet:
Das Vorschriftszeichen Verkehrszeichen 257-52 „Verbot für Gespannfuhrwerke“ ist ein essenzielles Instrument zur Lenkung des Verkehrs. Es trägt durch die eindeutige Kennzeichnung von Fahrverboten für Gespannfuhrwerke zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Straßeneffizienz bei.
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