Die ZTV M sind die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen. Sie ergänzen die allgemeinen Vertragsbedingungen und die Richtlinien für Markierungen auf Straßen (RMS) um detaillierte technische Vorgaben. Die ZTV M sind für alle Markierungsarbeiten im öffentlichen Straßenbau verbindlich.
Zweck und Anwendungsbereich
Die ZTV M dienen dazu, eine einheitliche, hochwertige Ausführung von Fahrbahnmarkierungen zu gewährleisten. Sie legen fest, welche Materialien verwendet werden dürfen, wie diese zu verarbeiten sind und welche Prüfungen durchzuführen sind. Damit schaffen sie eine gemeinsame Grundlage für Auftraggeber und Auftragnehmer.
Die ZTV M gelten für alle Arten von Fahrbahnmarkierungen: Farben, Kaltplastik, Thermoplastik und vorgefertigte Markierungen. Sie sind anzuwenden bei Neumarkierungen, Erneuerungen und Instandsetzungen. Auch temporäre Markierungen, etwa auf Baustellen, fallen unter die ZTV M, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Die ZTV M sind Teil des Vertragswesens im Straßenbau. Sie werden in Ausschreibungen und Verträgen als verbindlich erklärt. Wer sich an einer Ausschreibung beteiligt, akzeptiert die ZTV M als Vertragsbestandteil. Abweichungen sind nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vereinbart werden.
Anforderungen an Materialien
Die ZTV M stellen hohe Anforderungen an die verwendeten Materialien. Farben müssen bestimmte Viskositäten, Deckvermögen und Trocknungszeiten aufweisen. Thermoplastische Massen müssen definierte Schmelzpunkte, Verarbeitungstemperaturen und Aushärtezeiten haben. Alle Materialien müssen umweltverträglich sein und dürfen keine gesundheitsgefährdenden Stoffe enthalten.
Glasperlen für die Retroreflexion werden ebenfalls geregelt. Die ZTV M geben vor, welche Perlengrößen, Rundheiten und Brechungsindizes erforderlich sind. Auch die Menge der Perlen pro Quadratmeter und der Zeitpunkt des Aufstreuens sind festgelegt. Nur so ist gewährleistet, dass die Markierung auch bei Dunkelheit gut sichtbar ist.
Zuschläge für die Griffigkeit sind ein weiteres Thema. Die ZTV M schreiben vor, welche Materialien in welcher Körnung und Menge verwendet werden dürfen. Ziel ist, dass die Markierung nicht zur Rutschgefahr wird, auch nicht bei Nässe. Die Griffigkeit wird durch Prüfungen überwacht.
Vorgaben zur Ausführung
Die ZTV M beschreiben detailliert, wie Markierungen auszuführen sind. Die Vorbereitung des Untergrunds ist der erste Schritt. Die Fahrbahn muss trocken, sauber und frei von losen Teilen sein. Verschmutzungen, Öl oder Feuchtigkeit müssen entfernt werden. Bei Bedarf ist ein Primer aufzutragen, der die Haftung verbessert.
Der Auftrag selbst muss gleichmäßig erfolgen. Schichtdicke, Breite und Geradlinigkeit sind einzuhalten. Die ZTV M geben Toleranzen vor, innerhalb derer die Markierung liegen muss. Zu dünne Markierungen verschleißen schneller, zu dicke Markierungen sind unwirtschaftlich und können die Griffigkeit beeinträchtigen.
Die Witterungsbedingungen sind zu beachten. Markierungen dürfen nur bei trockener Witterung aufgebracht werden. Auch die Temperatur spielt eine Rolle: Zu kalt, und das Material haftet nicht richtig. Zu warm, und es verläuft oder trocknet zu schnell. Die ZTV M geben Mindest- und Höchsttemperaturen vor.
Nach dem Auftrag muss die Markierung aushärten oder abtrocknen. Während dieser Zeit darf sie nicht befahren werden. Die ZTV M legen fest, wie lange die Sperrzeit mindestens dauern muss. Danach muss die Markierung sofort voll belastbar sein.
Prüfungen und Qualitätssicherung
Die Qualität der Markierungen wird durch verschiedene Prüfungen überwacht. Bereits vor dem Auftrag werden Materialproben geprüft. Sie müssen die Anforderungen der ZTV M erfüllen, sonst dürfen sie nicht verwendet werden. Diese Vorabprüfung sichert die Grundqualität.
Während des Auftrags wird die Ausführung kontrolliert. Schichtdicke, Breite, Geradlinigkeit und Retroreflexion werden gemessen. Auch die Menge der Glasperlen wird überprüft. Bei Abweichungen muss nachgebessert werden. Die ZTV M beschreiben die Prüfverfahren und die zulässigen Toleranzen.
Nach dem Auftrag erfolgt die Abnahmeprüfung. Hier werden alle relevanten Eigenschaften nochmals gemessen: Retroreflexion, Farbwerte, Griffigkeit und Haltbarkeit. Nur wenn alle Anforderungen erfüllt sind, gilt die Markierung als abgenommen. Bei Mängeln muss der Auftragnehmer nacharbeiten.
Auch nach der Abnahme können Prüfungen stattfinden. Gewährleistungsprüfungen nach Monaten oder Jahren zeigen, ob die Markierung ihre Qualität behält. Die ZTV M legen fest, welche Eigenschaften auch nach Jahren noch erfüllt sein müssen. Das sichert die Langlebigkeit.
Dokumentation
Die ZTV M fordern eine umfassende Dokumentation. Materialien, Prüfergebnisse, Witterungsbedingungen und besondere Vorkommnisse sind schriftlich festzuhalten. Diese Dokumentation dient als Nachweis für die ordnungsgemäße Ausführung und ist bei späteren Fragen oder Streitigkeiten wichtig.
Auch Fotos oder Videoaufnahmen können Teil der Dokumentation sein. Sie zeigen den Zustand der Fahrbahn vor und nach der Markierung und können bei Unklarheiten helfen. Moderne Auftragsfahrzeuge zeichnen die Fahrspur, die Auftragsmenge und die Geschwindigkeit automatisch auf.
Die Dokumentation muss dem Auftraggeber übergeben werden. Er benötigt sie für seine Unterlagen und für die Planung künftiger Instandhaltungsmaßnahmen. Auch bei der Abrechnung spielt sie eine Rolle: Nur dokumentierte Leistungen können abgerechnet werden.
Verhältnis zu anderen Regelwerken
Die ZTV M sind Teil eines Systems von Regelwerken. Sie ergänzen die Richtlinien für Markierungen auf Straßen (RMS), die allgemeine Grundsätze und Planungsvorgaben enthalten. Sie konkretisieren die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB Teil C), die für alle Bauleistungen gelten.
Auch Normen spielen eine Rolle. Die DIN EN 1436 für die Leistung von Straßenmarkierungen legt europäische Mindestanforderungen fest. Die ZTV M beziehen sich auf diese Norm und setzen sie für Deutschland um. Weitere Normen zu Prüfverfahren, Materialien oder Geräten werden in den ZTV M zitiert und sind zu beachten.
Bei Widersprüchen gilt die Rangfolge: Vertragliche Vereinbarungen gehen vor den ZTV M, die ZTV M gehen vor den RMS, und diese gehen vor allgemeinen Normen. In der Praxis sind Widersprüche aber selten, da die Regelwerke aufeinander abgestimmt sind.
Fazit
Die ZTV M sind ein unverzichtbares Instrument für die Qualitätssicherung bei Fahrbahnmarkierungen. Sie schaffen klare, präzise Vorgaben für Materialien, Ausführung und Prüfung. Wer nach ZTV M arbeitet, erfüllt den anerkannten Stand der Technik und liefert hochwertige Markierungen.
Für Auftraggeber bieten die ZTV M Sicherheit bei Ausschreibung und Abnahme. Die Anforderungen sind objektiv und nachprüfbar. Für Auftragnehmer sind sie eine Handlungsanleitung, die zeigt, was erwartet wird. Die Einhaltung der ZTV M ist nicht nur eine vertragliche Pflicht, sondern auch ein Beitrag zur Verkehrssicherheit. Gute Markierungen halten länger, sind besser sichtbar und tragen dazu bei, dass der Verkehr sicher und geordnet fließt.

