Die RSA 21 sind die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen. Sie wurden 2021 veröffentlicht und lösten die vorherige Ausgabe von 1995 ab. Die RSA 21 sind das zentrale Regelwerk für alle, die Baustellen an Straßen planen, einrichten oder absichern. Sie geben vor, wie Absperrungen, Beschilderung und Verkehrsführung gestaltet werden müssen, um die Sicherheit von Verkehrsteilnehmern und Baustellenpersonal zu gewährleisten.
Aufbau und Inhalt
Die RSA 21 gliedern sich in mehrere Teile. Teil A enthält allgemeine Grundsätze und Begriffsdefinitionen. Hier wird erklärt, was eine Arbeitsstelle ist, welche Arten es gibt und welche Grundprinzipien bei der Sicherung gelten.
Teil B behandelt die Planung von Arbeitsstellen. Er beschreibt, wie Verkehrszeichenpläne erstellt werden, welche Genehmigungen erforderlich sind und wie die Verkehrsführung zu gestalten ist. Auch die Berücksichtigung verschiedener Verkehrsteilnehmer, etwa Fußgänger und Radfahrer, wird hier behandelt.
Teil C enthält die Regelpläne. Das sind vorgefertigte Schemata für typische Baustellensituationen. Sie zeigen, welche Absperrungen, Schilder und Markierungen in welchen Abständen anzubringen sind. Diese Regelpläne decken eine Vielzahl von Szenarien ab, von einfachen Arbeiten am Fahrbahnrand bis zu komplexen Vollsperrungen.
Teil D widmet sich besonderen Situationen, etwa Arbeitsstellen an Tunneln, Brücken oder in Fußgängerzonen. Auch der Umgang mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Schwertransporten oder besonderen Witterungsbedingungen wird hier behandelt.
Grundprinzipien der Sicherung
Die RSA 21 folgen mehreren Leitprinzipien. Das wichtigste ist die Sicherheit: Verkehrsteilnehmer und Baustellenpersonal müssen gleichermaßen geschützt werden. Die Sicherung muss so gestaltet sein, dass die Gefahren rechtzeitig erkannt und vermieden werden können.
Ein weiteres Prinzip ist die Klarheit. Die Verkehrsführung muss eindeutig und nachvollziehbar sein. Verkehrsteilnehmer dürfen nicht überfordert oder verwirrt werden. Das bedeutet: klare Beschilderung, erkennbare Markierungen und eine logische Abfolge der Maßnahmen.
Die Verhältnismäßigkeit ist ebenfalls wichtig. Die Sicherungsmaßnahmen müssen der Gefahrenlage angemessen sein. Eine kleine, kurzzeitige Arbeitsstelle erfordert weniger Aufwand als eine große, langfristige Baustelle mit hoher Verkehrsbelastung. Die RSA 21 bieten für verschiedene Situationen abgestufte Lösungen an.
Auch die Wirtschaftlichkeit wird berücksichtigt. Sicherungsmaßnahmen sollen effektiv sein, ohne unnötige Kosten zu verursachen. Die Regelpläne sind so gestaltet, dass sie mit vertretbarem Aufwand umsetzbar sind.
Absperrung und Beschilderung
Die RSA 21 machen konkrete Vorgaben zur Absperrtechnik. Leitkegel, Leitzylinder, Leitbaken und andere Elemente müssen retroreflektierend sein, damit sie auch bei Dunkelheit erkennbar sind. Die Abstände zwischen den einzelnen Elementen hängen von der Geschwindigkeit und der Art der Straße ab.
Verkehrszeichen sind ein zentraler Bestandteil der Sicherung. Sie warnen vor der Arbeitsstelle, regeln die Geschwindigkeit, zeigen Umleitungen an und informieren über die Verkehrsführung. Die RSA 21 geben vor, welche Schilder in welcher Reihenfolge und in welchen Abständen aufzustellen sind.
Besonders wichtig ist die Vorwarnung. Verkehrsteilnehmer müssen frühzeitig auf die Arbeitsstelle aufmerksam gemacht werden, damit sie ihre Geschwindigkeit anpassen und sich auf die veränderte Situation einstellen können. Die Vorlänge, also der Abstand zwischen dem ersten Warnschild und der Arbeitsstelle, richtet sich nach der zulässigen Geschwindigkeit.
Auch die Absicherung der Arbeitsstelle selbst ist geregelt. Fahrzeuge, Geräte und Materialien müssen so abgestellt werden, dass sie den Verkehr nicht behindern und selbst geschützt sind. Warntafeln, Blinkleuchten und andere Sicherheitselemente sind oft vorgeschrieben.
Arten von Arbeitsstellen
Die RSA 21 unterscheiden verschiedene Arten von Arbeitsstellen nach Dauer und Art der Verkehrsführung. Arbeitsstellen kürzerer Dauer sind solche, die weniger als 24 Stunden dauern. Sie werden oft mit vereinfachter Sicherung ausgeführt, etwa mit mobilen Absperrungen oder Warnfahrzeugen.
Arbeitsstellen längerer Dauer dauern mehrere Tage bis Wochen oder Monate. Sie erfordern eine umfassende Sicherung mit festen Absperrungen, Beschilderung und oft auch Markierungen. Häufig wird die Verkehrsführung komplett neu geordnet, etwa durch Verschwenkungen oder Spurreduzierungen.
Bewegliche Arbeitsstellen sind solche, die sich entlang der Straße fortbewegen, etwa bei Markierungsarbeiten oder Grünpflege. Sie benötigen mobile Absperr- und Warneinrichtungen, die mit der Arbeitsstelle mitgeführt werden. Warnfahrzeuge mit Blinkpfeilen sind hier häufig im Einsatz.
Berücksichtigung aller Verkehrsteilnehmer
Die RSA 21 legen besonderen Wert auf die Berücksichtigung aller Verkehrsteilnehmer. Neben dem motorisierten Verkehr müssen auch Fußgänger und Radfahrer sichere Wege vorfinden. Wenn Gehwege oder Radwege durch die Baustelle blockiert sind, müssen Alternativen geschaffen werden.
Temporäre Fußgängerwege müssen ausreichend breit, eben und barrierefrei sein. Rampen, Handläufe und taktile Leitelemente sind oft erforderlich. Auch die Beleuchtung muss sichergestellt sein, damit die Wege auch bei Dunkelheit sicher genutzt werden können.
Für Radfahrer gelten ähnliche Anforderungen. Radwege müssen, wenn möglich, aufrechterhalten werden. Ist das nicht möglich, müssen sichere Alternativen angeboten werden, etwa durch Freigabe von Gehwegen oder durch provisorische Radfahrstreifen auf der Fahrbahn.
Verkehrszeichenpläne und Genehmigung
Für jede Arbeitsstelle muss ein Verkehrszeichenplan erstellt werden. Dieser Plan zeigt die geplante Verkehrsführung, die Absperrungen, die Beschilderung und die Markierungen. Er muss von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde genehmigt werden, bevor die Baustelle eingerichtet werden darf.
Die RSA 21 enthalten Hinweise zur Erstellung von Verkehrszeichenplänen. Sie beschreiben, welche Informationen enthalten sein müssen und wie der Plan grafisch darzustellen ist. Die Regelpläne dienen oft als Vorlage und können an die konkreten örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.
Die Genehmigung durch die Behörde stellt sicher, dass die Sicherung den rechtlichen Anforderungen genügt und die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Bei Verstößen gegen die Genehmigung können Stilllegungen, Bußgelder oder Haftungsansprüche die Folge sein.
Kontrolle und Instandhaltung
Die Sicherung einer Arbeitsstelle muss während der gesamten Dauer regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf instandgesetzt werden. Umgefallene Leitkegel, verschmutzte Schilder oder verblasste Markierungen gefährden die Verkehrssicherheit und müssen umgehend behoben werden.
Die RSA 21 fordern, dass für jede Arbeitsstelle ein Verantwortlicher benannt wird, der für die Kontrolle und Instandhaltung zuständig ist. Diese Person muss die notwendige Fachkenntnis besitzen und regelmäßig Begehungen durchführen.
Auch nach Abschluss der Arbeiten muss die Sicherung vollständig zurückgebaut werden. Alle temporären Schilder, Absperrungen und Markierungen müssen entfernt werden, damit keine verwirrenden oder irreführenden Zustände zurückbleiben.
Fazit
Die RSA 21 sind das unverzichtbare Regelwerk für die Sicherung von Baustellen an Straßen. Sie schaffen einheitliche Standards, die die Sicherheit von Verkehrsteilnehmern und Baustellenpersonal gewährleisten. Wer Baustellen plant, einrichtet oder betreibt, muss sich mit den RSA 21 auseinandersetzen und ihre Vorgaben umsetzen.
Die Regelpläne erleichtern die praktische Arbeit erheblich und bieten Sicherheit bei der Planung. Eine sorgfältige Umsetzung, regelmäßige Kontrollen und eine verantwortungsvolle Haltung sind die Voraussetzungen für sichere Arbeitsstellen. Die RSA 21 sind mehr als ein trockenes Regelwerk – sie sind ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit auf deutschen Straßen.

