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Baustellensicherheit in Deutschland – Zahlen, Fakten und Handlungsbedarf

Baustellensicherheit in Deutschland – Zahlen, Fakten und Handlungsbedarf

Aktuelle Unfalldaten, wirtschaftliche Kosten und Compliance-Lücken in der Bauwirtschaft – im europäischen Vergleich.

Die Bauwirtschaft ist und bleibt der Wirtschaftszweig mit dem höchsten Unfallrisiko in Deutschland. Trotz eines erfreulichen Rückgangs der meldepflichtigen Arbeitsunfälle in den vergangenen Jahren verlieren immer noch Dutzende Menschen jährlich ihr Leben auf deutschen Baustellen. Gleichzeitig steigen die wirtschaftlichen Kosten für Rehabilitation, Renten und Heilbehandlungen weiter an – auf mittlerweile fast zwei Milliarden Euro pro Jahr allein bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft.[1]

Das Risiko, einen Arbeitsunfall zu erleiden, ist auf dem Bau fast dreimal so hoch wie im Durchschnitt aller Branchen. Im Jahr 2023 lag die Unfallquote im Baugewerbe laut DGUV bei 52,1 meldepflichtigen Unfällen je 1.000 Vollarbeiter – der Durchschnitt aller gewerblichen Berufsgenossenschaften lag bei 18,3. Auch bei den tödlichen Unfällen ist kein anderer Wirtschaftszweig so stark betroffen: 37,3 tödliche Unfälle je eine Million Vollarbeiter verzeichnete das Baugewerbe.[2]

Diese Studie fasst die aktuell verfügbaren, offiziell veröffentlichten Daten zur Baustellensicherheit zusammen. Sie stützt sich auf Zahlen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU), der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat). Sämtliche Datenangaben sind mit Quellenverweisen versehen. Wo im Text einfache rechnerische Ableitungen aus den Originaldaten vorgenommen wurden (z. B. Prozentanteile, Verhältniszahlen, Summenbildungen), ist dies als solches erkennbar.

1. Die wichtigsten Zahlen auf einen Blick

91.813

meldepflichtige Arbeitsunfälle in der Bauwirtschaft im Jahr 2024 [1]

78

tödliche Arbeitsunfälle auf deutschen Baustellen 2024 [1]

1,91 Mrd. €

Entschädigungsleistungen der BG BAU im Jahr 2024 [1]

43,7

Unfälle je 1.000 Beschäftigte Tausend-Personen-Quote 2024 [1]

Hinter diesen Zahlen steht eine Branche, in der trotz aller Fortschritte im Arbeitsschutz rechnerisch etwa alle vier bis fünf Tage ein Mensch durch einen Arbeitsunfall auf dem Bau stirbt (eigene Ableitung aus 78 Todesfällen pro Kalenderjahr). Der Rückgang der Gesamtunfallzahlen ist ein positives Signal – doch er darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Bauwirtschaft im Branchenvergleich weiterhin mit Abstand das höchste Unfallrisiko aufweist.[2]

2. Deutschland im europäischen Vergleich

Um die deutschen Zahlen einzuordnen, lohnt sich der Blick auf die europäische Ebene. Eurostat veröffentlicht standardisierte Inzidenzraten, die einen fairen Vergleich zwischen den EU-Ländern ermöglichen – unabhängig von der Größe des jeweiligen Arbeitsmarktes.

Die Dimension des Problems auf europäischer Ebene ist beträchtlich: Im Jahr 2023 ereigneten sich EU-weit 2,83 Millionen nicht-tödliche Arbeitsunfälle (definiert als Unfälle mit mindestens vier Ausfalltagen) sowie 3.298 tödliche Arbeitsunfälle.[4] Im Durchschnitt lag die Inzidenzrate bei 1,63 tödlichen Unfällen je 100.000 Beschäftigte – ein leichter Rückgang gegenüber 1,66 im Vorjahr.[4]

24,0 % aller tödlichen Arbeitsunfälle in der EU entfielen auf den Bausektor. Damit ist Bau der Wirtschaftszweig mit dem höchsten Anteil an tödlichen Unfällen in der gesamten EU – noch vor Transport und Logistik (16,4 %), dem verarbeitenden Gewerbe (13,4 %) und der Land- und Forstwirtschaft (12,9 %).[5] Diese vier Sektoren zusammen waren für 66,8 % aller tödlichen und 44,8 % aller nicht-tödlichen Arbeitsunfälle verantwortlich (Summenbildung aus den Eurostat-Einzelanteilen).[5]

Standardisierte Inzidenzrate tödlicher Arbeitsunfälle – EU-Ländervergleich (2023)

Die folgende Tabelle zeigt die standardisierte Inzidenzrate tödlicher Arbeitsunfälle je 100.000 Beschäftigte (über alle Wirtschaftszweige hinweg, nicht nur Bau). Diese Rate erlaubt einen Vergleich unabhängig von Landesgröße und Beschäftigtenzahl.[5]

LandTödliche Arbeitsunfälle je 100.000 Beschäftigte (2023)Einordnung
Zypern5,63Höchste Rate in der EU
Bulgarien4,50
Frankreich4,42Große Volkswirtschaft, hohe Rate
EU-Durchschnitt2,07Standardisierte Rate, alle Branchen
Deutschland< 1,00Unter den niedrigsten in der EU
Niederlande< 1,00Niedrigste Rate in der EU

Tabelle auf Basis von: Eurostat – Accidents at work statistics, Statistics Explained, Datenstand 2023.[5] Die Werte für Zypern, Bulgarien, Frankreich sowie die Angabe „fewer than 1.00″ für Deutschland und die Niederlande werden im Eurostat-Text so benannt. Der EU-Durchschnitt von 2,07 ist die von Eurostat ausgewiesene standardisierte Rate.

Deutschland steht im europäischen Vergleich bei der Gesamtrate tödlicher Arbeitsunfälle also vergleichsweise gut da – zusammen mit den Niederlanden am unteren Ende des Spektrums. Das ist ein Verdienst des dualen Systems aus gesetzlicher Unfallversicherung und betrieblichem Arbeitsschutz.

Allerdings relativiert sich dieses positive Bild erheblich, wenn man nur den Bausektor betrachtet: EU-weit betrug die Inzidenzrate für tödliche Unfälle im Bausektor 6,3 je 100.000 Beschäftigte – die zweithöchste aller Branchen nach dem Bergbau (10,8).[6] Und innerhalb Deutschlands hat das Baugewerbe eine deutlich höhere Unfallquote als jeder andere Wirtschaftszweig.[2]

Nicht-tödliche Arbeitsunfälle – ausgewählte EU-Länder (2023)

LandNicht-tödliche Unfälle je 100.000 Beschäftigte (2023)
Portugal2.956
Spanien2.708
Frankreich2.644
Slowenien2.241
EU-Durchschnitt1.393
Estland957
Rumänien< 100
Bulgarien< 100

Tabelle auf Basis von: Eurostat – Accidents at work statistics, Statistics Explained, 2023.[5] Die Werte für Portugal, Spanien, Frankreich, Slowenien und Estland sowie die Angabe „fewer than 100″ für Rumänien und Bulgarien werden im Eurostat-Text so dargestellt. Hinweis: Besonders niedrige Inzidenzraten können auf Untererfassung zurückzuführen sein. Länder mit versicherungsbasierten Meldesystemen weisen tendenziell höhere Raten auf.[5]

Diese Zahlen verdeutlichen, dass internationale Vergleiche bei nicht-tödlichen Unfällen mit Vorsicht zu interpretieren sind. Die Meldesysteme unterscheiden sich erheblich zwischen den Ländern. Bei tödlichen Unfällen ist die Aussagekraft hingegen deutlich höher, da diese kaum ungemeldet bleiben.[5]

3. Entwicklung der Unfallzahlen 2020–2024

Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der meldepflichtigen Arbeitsunfälle in der Bauwirtschaft und den baunahen Dienstleistungen über die vergangenen fünf Jahre.

JahrMeldepflichtige ArbeitsunfälleTödliche ArbeitsunfälleTausend-Personen-Quote (TPQ)
2020ca. 104.000 [7]97 [7]49,8 [7]
2021103.518 [8]85 [8]
202299.380 [8]74 [8]
202396.153 [1]76 [1]44,55 [1]
202491.813 [1]78 [1]43,76 [1]

Die Werte für 2020 sind gerundet („ca.“) wie in der BG-BAU-Kommunikation dargestellt. Die TPQ-Werte für 2021 und 2022 waren zum Zeitpunkt der Recherche nicht in konsistenter Form öffentlich verfügbar und werden daher nicht angegeben. Die Werte für 2021/2022 zu meldepflichtigen und tödlichen Unfällen stammen aus IG-BAU- und BG-BAU-Sekundärberichten.

Der Trend bei den Gesamtunfällen ist eindeutig positiv: Seit 2020 ist die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle um rund 12.000 gesunken, die Tausend-Personen-Quote ging von 49,8 auf 43,76 zurück.[1][7]

Zum Vergleich: Deutschlandweit über alle Branchen hinweg registrierte die DGUV im Jahr 2024 insgesamt 712.257 meldepflichtige Arbeitsunfälle – ein Rückgang um 3,8 % gegenüber dem Vorjahr. Die Gesamtzahl der tödlichen Arbeitsunfälle in Deutschland sank auf 345.[3] Die Bauwirtschaft allein war mit 78 Todesfällen für rechnerisch rund 22,6 % aller tödlichen Arbeitsunfälle verantwortlich (eigene Berechnung: 78 von 345) – obwohl sie nur einen Bruchteil der Gesamtbeschäftigten stellt.[1][3]

Gegenläufiger Trend bei tödlichen Unfällen: Während die Gesamtunfallzahlen sinken, zeigen die tödlichen Arbeitsunfälle keine vergleichbare Verbesserung. 2024 starben 78 Menschen bei der Arbeit auf dem Bau – zwei mehr als im Vorjahr.[1] Die Zahl schwankt seit Jahren zwischen 74 und 97 und lässt keinen klaren Abwärtstrend erkennen.

4. Die drei häufigsten Ursachen tödlicher Arbeitsunfälle

Die BG BAU schlüsselt die tödlichen Arbeitsunfälle nach ihren Hauptursachen auf. Drei Ursachenkategorien dominieren das Geschehen und machen zusammen über drei Viertel aller Todesfälle am Bau aus.[1]

Ursache Anteil an tödlichen Arbeitsunfällen 2024
Absturzunfälle (von Gerüsten, Dächern, Leitern, hochgelegenen Arbeitsplätzen)36 %
Herabfallende oder kippende Bauteile26 %
Unfälle mit Baumaschinen15 %
Summe dieser drei Ursachen77 %

Quelle: BG BAU – Pressemitteilung zu den Jahreszahlen 2024.[1] Die Prozentwerte werden in der BG-BAU-Kommunikation so angegeben. Die Summe 77 % ist eine Addition der drei Einzelwerte.

Was diese Zahlen für die Praxis bedeuten

Abstürze (36 %): Mehr als jeder dritte tödliche Arbeitsunfall auf dem Bau ist ein Absturz. Die häufigsten Szenarien sind Arbeiten auf Dächern ohne Seitenschutz, ungesicherte Gerüste und der unsachgemäße Einsatz von Leitern. Absturzsicherungen – Seitenschutz, Auffangnetze, Fanggerüste – gehören zu den grundlegendsten Schutzmaßnahmen und sind in der Betriebssicherheitsverordnung klar geregelt.

Herabfallende oder kippende Bauteile (26 %): Jeder vierte tödliche Unfall geht auf Bauteile zurück, die herunterfallen oder umkippen. Betroffen sind Schalungselemente, Fertigteile, Mauerwerk, aber auch unzureichend gesicherte Materialstapel. Die korrekte Absperrung von Gefahrenbereichen, Schutzhelme und eine konsequente Ladungssicherung sind hier die zentralen Schutzmaßnahmen.

Baumaschinenunfälle (15 %): Bagger, Radlader, Kräne und Walzen sind an jedem siebten tödlichen Unfall beteiligt. Typische Szenarien: Personen im Schwenkbereich, Rückwärtsfahren ohne Einweiser, unsichere Schnellwechselsysteme. Klare Absperrung der Maschinenbereiche und funktionierende Warnsysteme sind entscheidend.

Gemeinsamer Nenner aller drei Ursachen: In nahezu allen Fällen hätten grundlegende Schutzmaßnahmen – korrekte Absperrtechnik, ordnungsgemäße Beschilderung, normgerechte persönliche Schutzausrüstung und eine konsequente Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung – das Unfallrisiko erheblich reduziert.

5. Wirtschaftliche Kosten: Was Arbeitsunfälle die Branche kosten

Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten verursachen in der Bauwirtschaft jedes Jahr Kosten in Milliardenhöhe. Die BG BAU veröffentlicht die Ausgaben für Entschädigungsleistungen, die sich wie folgt zusammensetzen:[1]

KostenartBetrag 2024Betrag 2023Veränderung
Entschädigungsleistungen gesamtrund 1,91 Mrd. €rund 1,87 Mrd. €+2,6 %
davon: Renten an Versicherte und Hinterbliebenerund 1,07 Mrd. €rund 1,04 Mrd. €+2,9 %
davon: Rehabilitationsmaßnahmen gesamtrund 813 Mio. €
darunter: ambulante Heilbehandlungrund 249 Mio. € rund 243 Mio. €+2,5 %
darunter: stationäre Heilbehandlung und häusliche Krankenpflegerund 196 Mio. €rund 199 Mio. €−1,5 %

Quelle: BG BAU – Pressemitteilung zu den Jahreszahlen 2024.[1] Alle Beträge sind gerundet wie in der Originalquelle angegeben. Die prozentualen Veränderungen werden in der BG-BAU-Kommunikation so genannt bzw. lassen sich direkt aus den gerundeten Werten ableiten.

Die Kosten steigen trotz sinkender Unfallzahlen weiter an. Das liegt unter anderem an steigenden Behandlungskosten, längeren Rehabilitationszeiträumen und der wachsenden Zahl anerkannter Berufskrankheiten.

Was das für einzelne Unternehmen bedeutet

Die Entschädigungsleistungen der BG BAU werden über die Beiträge der Mitgliedsunternehmen finanziert – nach dem Umlageverfahren. Der Beitrag setzt sich aus drei Faktoren zusammen: dem Beitragsfuß (von der Selbstverwaltung festgelegt), der Gefahrklasse des Unternehmens und dem Arbeitsentgelt. Der Beitragsfuß für 2024 liegt bei 39,5 Cent je 100 Euro Arbeitsentgelt in der Gefahrklasse 1 (2023: 42 Cent). Für 2025 sinkt der Vorschussfuß weiter auf 39 Cent.[1]

Die Absenkung des Beitragsfußes ist eine positive Nachricht für die Betriebe. Sie spiegelt den langfristigen Rückgang der Unfallzahlen wider und zeigt, dass Investitionen in Prävention sich auch finanziell auszahlen. Gleichzeitig gilt: Unternehmen mit überdurchschnittlich vielen Unfällen können über das Zuschlag-/Nachlassverfahren mit höheren individuellen Beiträgen belastet werden.

Seit dem 1. Januar 2024 gilt der 4. Gefahrtarif der BG BAU. Er gruppiert Unternehmensarten und Gewerbezweige zu Tarifstellen mit vergleichbarem Gefährdungsrisiko.[10] Die BG BAU betreut mehr als 3 Millionen Versicherte in rund 604.000 gewerbsmäßigen Unternehmen.[1]

Nicht erfasst in diesen Zahlen sind die indirekten Kosten für Unternehmen: Ausfallzeiten, Projektunterbrechungen, Baustellenstilllegungen durch die Gewerbeaufsicht, Mehraufwand für Ersatzkräfte, rechtliche Konsequenzen und Reputationsschäden. Belastbare pauschalierte Zahlen zu indirekten Kosten liegen nicht vor.

6. Berufskrankheiten – der unterschätzte Faktor

Neben den Arbeitsunfällen stellen Berufskrankheiten eine zunehmende Belastung dar. Während die Unfallzahlen sinken, steigen die Verdachtsmeldungen auf Berufskrankheiten seit Jahren kontinuierlich an.

Im Jahr 2024 gingen bei der BG BAU insgesamt 21.061 Verdachtsmeldungen ein – ein Anstieg um 7,1 % gegenüber dem Vorjahr.[1]

Die häufigsten gemeldeten Berufskrankheiten (2024)

BerufskrankheitVerdachtsmeldungen 2024
Lärmschwerhörigkeit4.946
Hautkrebs durch UV-Strahlung der Sonne3.071
Bandscheibenbedingte Wirbelsäulenerkrankungen2.080
Verschleißerkrankungen des Kniegelenks (Gonarthrose)1.748
Lungenkrebs in Verbindung mit Asbeststaublungenerkrankung1.313

Quelle: BG BAU – Pressemitteilung zu den Jahreszahlen 2024.[1]

366 Versicherte der BG BAU starben 2024 an den Folgen einer Berufskrankheit.[1] Damit übertrifft die Zahl der Berufskrankheitstoten die der Unfalltoten (78) um rechnerisch fast das Fünffache (Verhältnis 366:78 ≈ 4,7 – eigene Berechnung). Die häufigsten Todesursachen waren asbestbedingte Erkrankungen: Mesotheliome (119 Todesfälle), Asbestose mit Lungenkrebs (88) und Asbeststaublungenerkrankungen (49).[1]

Für Unternehmen bedeutet das: Neben der akuten Unfallprävention gewinnt der Gesundheitsschutz bei langfristigen Belastungen – Lärm, UV-Strahlung, Staub, schwere körperliche Arbeit – zunehmend an Bedeutung. Gehörschutz, Hautschutz und ergonomische Hilfsmittel sind nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern ein wirtschaftlich relevanter Faktor.

7. Compliance-Lücken: Was Kontrollen aufdecken

Die Unfallzahlen sind nur die eine Seite. Die andere Seite zeigt sich bei den Baustellenkontrollen der Gewerbeaufsichtsämter – und die Ergebnisse sind ernüchternd.

Kontrollergebnisse aus Bayern und Bremen

Bayern (Oktober 2025): Bei einer bayernweiten Aktionswoche kontrollierten die Gewerbeaufsichtsämter rund 600 Baustellen. In Unterfranken wiesen 90 von 113 kontrollierten Baustellen Sicherheitsmängel auf – nur 23 waren mängelfrei. Häufig beanstandete die Gewerbeaufsicht fehlende Absturzsicherungen, ungesicherte Baugruben und mangelhaft gewartete Maschinen. Bei Kreissägen entdeckten die Prüfer defekte oder demontierte Schutzeinrichtungen. In schwerwiegenden Fällen wurden sofortige Arbeitsstopps verhängt.[9]

Bremen (Jahresbericht 2024): Die Bremer Gewerbeaufsicht überprüfte 1.389 Betriebe und 422 Baustellen – 20 % mehr als im Vorjahr. In rund 60 % aller kontrollierten Einrichtungen wurden Mängel festgestellt. Häufige Verstöße betrafen eine unzureichende Sicherheitsorganisation und fehlende Gefährdungsbeurteilungen. Wiederholungsbesuche waren in 17 % der Fälle nötig.[11]

Diese beiden Stichproben sind nicht repräsentativ für ganz Deutschland, doch sie illustrieren ein strukturelles Problem: Die Lücke zwischen den geltenden Vorschriften und ihrer tatsächlichen Umsetzung auf der Baustelle ist erheblich.

Bundesweite Defizite: DGUV Barometer Arbeitswelt 2025

Das DGUV Barometer Arbeitswelt 2025 liefert ein besorgniserregendes Bild zur Umsetzung grundlegender Arbeitsschutzpflichten in deutschen Unternehmen (branchenübergreifend):[12]

Gefährdungsbeurteilung: Nur 61 % der befragten Führungskräfte bestätigten, dass in ihrem Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird. In 25 % der Unternehmen findet diese gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme nicht statt. 14 % der Führungskräfte wussten nicht, ob eine solche Beurteilung existiert.[12]

Sicherheitsunterweisung: Rund 20 % der Beschäftigten werden nicht regelmäßig über Risiken für ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz unterwiesen. Besonders hoch war dieser Anteil in kleinen Unternehmen.[12]

Das zentrale Problem: Die Gefährdungsbeurteilung ist das Fundament des Arbeitsschutzes – sie ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) und bildet die Grundlage für alle weiteren Schutzmaßnahmen. Wenn ein Viertel der Unternehmen diese nicht durchführt und ein Fünftel der Beschäftigten nicht unterwiesen wird, fehlt die Basis für systematische Prävention.

Bußgelder bei Verstößen

Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften können gemäß § 25 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Bei vorsätzlicher Gefährdung von Leben und Gesundheit drohen gemäß § 26 ArbSchG strafrechtliche Konsequenzen. Die zuständige Behörde kann zudem die Einstellung von Arbeiten oder das Verbot unsicherer Arbeitsmittel anordnen.[13]

8. Handlungsempfehlungen für Unternehmen

Aus den Daten lassen sich konkrete Handlungsfelder ableiten, die für Bauunternehmen, kommunale Bauhöfe und alle Verantwortlichen im Baubereich relevant sind.

Gefährdungsbeurteilung konsequent umsetzen

Die Gefährdungsbeurteilung ist nicht nur Pflicht, sondern das wirksamste Instrument zur systematischen Unfallvermeidung. Die BG BAU stellt hierzu kostenlose digitale Handlungshilfen bereit, die speziell auf Kleinbetriebe und verschiedene Gewerke (Hochbau, Tiefbau, Straßenbau, Gebäudetechnik u. a.) zugeschnitten sind. Wer die Gefährdungsbeurteilung gewissenhaft erstellt und dokumentiert, schafft die Grundlage für alle weiteren Schutzmaßnahmen und schützt sich gleichzeitig vor Haftungsrisiken.

Absturzsicherung als oberste Priorität

36 % der tödlichen Unfälle sind Abstürze.[1] Seitenschutz an Gerüsten, gesicherte Dachöffnungen, Fangnetze und die richtige Auswahl und Prüfung von Leitern und Zugangsmitteln haben direkten Einfluss auf die schwersten Unfallfolgen.

Absperrtechnik und Beschilderung einsetzen

Gefahrenbereiche auf Baustellen – Baugruben, Maschinenschwenkbereiche, Arbeitsbereiche von Kränen, Materiallagerplätze – müssen klar abgesperrt und gekennzeichnet sein. Absperrbaken, Leitkegel, Schrankenzäune und eine normgerechte Beschilderung verhindern, dass Personen in Gefahrenzonen gelangen.

Persönliche Schutzausrüstung bereitstellen und durchsetzen

Schutzhelme, Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Gehörschutz, Augenschutz und Warnkleidung gehören zur Grundausstattung auf jeder Baustelle. Die PSA muss nicht nur bereitgestellt, sondern auch getragen werden – und das erfordert regelmäßige Unterweisung und eine gelebte Sicherheitskultur.

Regelmäßige und anlassbezogene Unterweisung

Mindestens einmal jährlich und vor Aufnahme neuer Tätigkeiten müssen Beschäftigte über spezifische Gefahren und Schutzmaßnahmen unterwiesen werden. Auf Baustellen mit wechselnden Bedingungen sind darüber hinaus anlassbezogene Unterweisungen notwendig. Die Unterweisung muss dokumentiert werden.

Berufskrankheiten aktiv vorbeugen

Lärmschwerhörigkeit und Hautkrebs durch UV-Strahlung sind die häufigsten gemeldeten Berufskrankheiten am Bau.[1] Konsequenter Gehörschutz, UV-Schutzmaßnahmen und staubarmes Arbeiten sind betriebliche Pflicht.

9. Methodik und Quellen

Datengrundlage

Diese Studie stützt sich auf öffentlich zugängliche, offiziell veröffentlichte Daten folgender Institutionen:

BG BAU (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft): Pressemitteilung und Pressemappe zu den Jahreszahlen 2024, veröffentlicht im Juni/Juli 2025. Die BG BAU ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen in Deutschland und betreut über 3 Millionen Versicherte in rund 604.000 gewerbsmäßigen Unternehmen.[1]

DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung): Statistik Arbeitsunfallgeschehen 2023[2], Geschäfts- und Rechnungsergebnisse 2024[3] sowie das DGUV Barometer Arbeitswelt 2025[12].

Eurostat (Statistisches Amt der Europäischen Union): European Statistics on Accidents at Work (ESAW), Datenstand 2023.[4][5][6]

Ergänzend wurden veröffentlichte Kontrollergebnisse der Gewerbeaufsichtsämter Bayern[9] und Bremen[11] herangezogen.

Methodische Hinweise

Als meldepflichtige Arbeitsunfälle gelten Unfälle, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder den Tod zur Folge haben. Die Tausend-Personen-Quote (TPQ) gibt die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle je 1.000 Vollzeitbeschäftigte an.

Die Eurostat-Inzidenzraten sind standardisierte Raten, die auf NACE Rev. 2 Sektionen A und C–N basieren (ohne Bergbau und bestimmte Dienstleistungsbranchen). Unterschiedliche Meldesysteme zwischen den EU-Ländern können die Vergleichbarkeit insbesondere bei nicht-tödlichen Unfällen einschränken.[5]

Die in dieser Studie verwendeten Zahlenwerte wurden den jeweils genannten Originalquellen entnommen. An einzelnen Stellen wurden einfache rechnerische Ableitungen vorgenommen (z. B. Summenbildungen, Verhältniszahlen, Prozentanteile). Diese sind im Text jeweils als eigene Berechnung kenntlich gemacht. Wo Datenwerte nicht in konsistenter Form öffentlich verfügbar waren, wurde dies kenntlich gemacht.

 

10. Quellenverzeichnis

  1. [1] BG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft: „Weniger Arbeitsunfälle, mehr Berufskrankheiten und Entlastung für Unternehmen“ – Pressemitteilung zu den Jahreszahlen 2024, veröffentlicht Juli 2025. Verfügbar über: presseportal.de/pm/60172/6074548 sowie bgbau.de – Pressemappe Jahreszahlen 2024
  2. [2] DGUV – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: „Statistik – Arbeitsunfallgeschehen 2023″, veröffentlicht 2024. Verfügbar über: publikationen.dguv.de (PDF)
  3. [3] DGUV – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: „Unfallrisiko bei der Arbeit 2024 erneut zurückgegangen“ – Pressemitteilung zu den Geschäfts- und Rechnungsergebnissen 2024, veröffentlicht 2025. Verfügbar über: dguv.de – Bilanz 2024
  4. [4] Eurostat: „Accidents at work claimed 3 298 lives in the EU in 2023″ – News article, veröffentlicht 14. Oktober 2025. Verfügbar über: ec.europa.eu – Eurostat News 2025
  5. [5] Eurostat: „Accidents at work statistics“ – Statistics Explained, Datenstand 2023. Verfügbar über: ec.europa.eu – Statistics Explained
  6. [6] Eurostat: „Accidents at work – statistics by economic activity“ – Statistics Explained, Datenstand 2023. Verfügbar über: ec.europa.eu – Statistics by economic activity
  7. [7] BG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft: Jahreszahlen 2020 und Folgejahre, zitiert nach: Bundesinnungsverband des Gerüstbauer-Handwerks, „Erneut weniger Unfälle: BG BAU veröffentlicht aktuelle Zahlen“, 2025. Verfügbar über: geruestbauhandwerk.de
  8. [8] IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) sowie BG BAU: Unfallzahlen 2021 und 2022, zitiert nach: ibau GmbH, „Unfälle auf Baustellen: Wie gefährlich ist die Bauwirtschaft?“, aktualisiert 2025. Verfügbar über: ibau.de
  9. [9] Bericht zur bayernweiten Aktionswoche Baustellensicherheit, Oktober 2025, zitiert nach: ad-hoc-news.de, „Baustellen-Sicherheit: Jede dritte Kontrolle zeigt gravierende Mängel“, November 2025. Verfügbar über: ad-hoc-news.de
  10. [10] BG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft: „Neuer Gefahrtarif der BG BAU“, BG BAU aktuell 4/2023. Verfügbar über: bgbauaktuell.bgbau.de
  11. [11] Gewerbeaufsicht des Landes Bremen: Jahresbericht 2024, zitiert nach: ad-hoc-news.de, „Arbeitsschutz: Mängelquote von 60 Prozent und neue Regeln für Lärm und Hitze“, Januar 2026. Verfügbar über: ad-hoc-news.de
  12. [12] DGUV – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: DGUV Barometer Arbeitswelt 2025, zitiert nach: 123ingenieure.de, „DGUV Barometer Arbeitswelt 2025: Arbeitswelt im Wandel“, Dezember 2025. Verfügbar über: 123ingenieure.de
  13. [13] Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), insbesondere §§ 5, 25, 26. Volltext verfügbar über: gesetze-im-internet.de/arbschg
Autor: Kim Hirtzbruch
Kim Hirtzbruch
Prokurist & Fachautor bei Baustellenshop24

Kim Hirtzbruch ist seit über 8 Jahren Teil vom baustellenshop24.de und verantwortet maßgeblich den Aufbau und die Weiterentwicklung des Onlineshops sowie die persönliche Kundenbetreuung. Seit März 2025 ist er zudem Prokurist des Unternehmens.

Als gelernter Kaufmann im Groß- und Außenhandel mit einer dreijährigen Weiterbildung zum technischen Kaufmann verbindet er kaufmännisches Know-how mit fundiertem technischem Verständnis. Sein Fachwissen basiert nicht nur auf Theorie, sondern vor allem auf praxisnaher Erfahrung: Durch regelmäßiges Mitwirken auf Baustellen verfügt er über tiefgehende Kenntnisse in den Bereichen Beschilderung, Markierung und Verkehrssicherung.

Zusätzlich ist Kim Hirtzbruch im Besitz der MVAS 99 Bescheinigung sowie zertifizierte Fachkraft für Verkehrszeichen (Einsteiger & Fortgeschritten). Diese Qualifikationen gewährleisten, dass Inhalte, Produktempfehlungen und Fachbeiträge beim baustellenshop24.de stets praxisgerecht, normkonform und zuverlässig sind.

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